Ambulante Pflege Großstadtherzen® UG

Bei uns werden sie „Groß“ geschrieben

Hauswirtschaftliche Leistung

Hat man ein hohes Alter erreicht oder ist erkrankt und auf die Unterstützung durch qualifiziertes Pflegepersonal angewiesen, dann lassen sich meist auch die Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr ohne Weiteres bewerkstelligen. Vermeintlich einfache Tätigkeiten wie Einkaufen und Kochen, Wäsche waschen oder Putzen, denen man vor der Pflegebedürftigkeit als Teil der Alltagsroutine nachgekommen ist, werden dann zu kleinen und manchmal auch zu größeren Herausforderungen. 

Ähnlich wie auf die Pflegebedürftigkeit selbst, muss man sich auf diese Situation erst neu einstellen, aber auch hier gibt es entsprechende Lösungen: Ambulante Pflege Großstadtherzen® UG

Wir von den Großstadtherzen unterstützen Sie gern bei den alltäglichen Aufgaben und Erledigungen, denn neben der Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege und Palliativpflege gehören auch hauswirtschaftliche Leistungen zu den vielfältigen Dienstleistungen, die wir Ihnen im Bereich der ambulanten Pflege anbieten. 



Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI

Ab dem Pflegegrad 1 haben alle Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (§ 45 b SGB XI). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung von z. B. pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.

Wichtig: die Inanspruchnahme von den Entlastungsleistungen mindert nicht das Pflegegeld.

Ein ambulanter Pflegedienst kann im Rahmen von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI u. a. folgende Leistungen erbringen: 

  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen 

  • Hilfen bei der Haushaltsführung


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